Corona - TC Aalen neu

Herzlich willkommen beim TC Aalen e.V.
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Corona

AKTUELL
Stand: 30.04.2022

Corona-Regelungen (Stand 27.04.2022)
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat zum 3. April 2022 alle Corona-Einschränkungen aufgehoben, die CoronaVO Sport ist ebenfalls ausgelaufen. Es gelten somit aktuell keine verschärften Regelungen mehr für den Tennissport.
Die Landesregierung empfiehlt lediglich weiterhin das Tragen einer Maske, sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können.

Hygienekonzept für die Tennishalle des TC Aalen

Stand: 22.04.2021, 12:12 Uhr


Stand: 25.03.2021, 18.30 Uhr

Liebe Tennisspieler,

aufgrund der amtlichen Bekanntmachung des Ostalbkreises von 23.3.2021 muss die Tennishalle des TC Aalen für den Amateur- und Freizeitsport geschlossen werden. Die Abonnements können vorläufig nicht in Anspruch genommen werden und es sind auch keine Einzelbuchungen möglich. Wir haben gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Die Gültigkeit des Bescheids wurde damit jedoch nicht ausgesetzt.
Wir hoffen bald wieder bessere Nachrichten für Sie zu haben. Bitte bleiben Sie gesund und lassen Sie sich impfen.

Ihr Vorstandsteam

Stand: 08.03.2021, 08.00 Uhr

Liebe Tennisspieler*in,
die aktuellen Änderungen der Corona-Verordnung der Landesregierung erlauben kontaktlosen Individualsport in geschlossenen Räumen.
Aus diesem Grund sind ab morgen, Montag 8.3.2021, die beiden Hallen wieder geöffnet, nach dem gleichen Prinzip wie vor der letzten Schließung (nur Einzel erlaubt).
Ergänzungen:
                                           
Zur Einhaltung der strengen Hygienerichtlinie beachten Sie       bitte die Platzeinteilung. Diese ist im Buchungssystem einsehbar.
      
Zitat aus der Landesverordnung vom 7.3.2021. Absatz "Grundlegende Veränderungen" Unterpunkt 5:
      
"Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien und geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) ist für den kontaktarmen Freizeit- und Amateurindividualsport mit maximal fünf  Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Die Kinder der  beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenleben gelten als ein Haushalt. Weitläufige Anlagen dürfen auch von mehreren individualsportlichen Gruppen genutzt  werden (nicht mehr als fünf Personen aus maximal zwei Haushalten). Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären  Anlagen und anderen Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist  in keinem Fall erlaubt.(*)"
      
Ihr  Vorstandsteam
                                       
                          
Dort Änderungen zum 8.3.2021

Viele Grüße,
Ihr Vorstandsteam

Stand: 24.02.2021, 08.00 Uhr

Liebe Mitglieder,
der TC Aalen hat in Absprache mit dem Sportamt Aalen und Ordnungsamt die Hallen geöffnet. Einige Tennisvereine nahmen dies zum Anlass sich bei der Landesregierung zu beschweren. Nun zwingt die Landesregierung die Aalener Behörden, welche uns wohl gesonnen sind, die Vermietung unserer Halle zu stoppen.
Aus diesem Grund sind keine Buchungen mehr möglich bzw. bestehende Buchungen verfallen. Auch die Abonnements können nicht durchgeführt werden.
Das Sportamt und die Vorstandschaft bedauern diese Situation, da sie bei einem Inzidenzwert von heute 20 für den Ostalbkreis nicht nachvolliehbar ist.
Der TC Aalen wird aber zusammen mit dem Sportamt weiter daran arbeiten, dass die Landesregierung ihre Entscheidung widerruft.

Sportliche Grüße TEAM TC Aalen

Stand: 21.02.2021, 08.00 Uhr
CORONA UPDATE 21.02.2021, 08.00 Uhr
Die Stadt Aalen erlaubt die Nutzung von Halle 1 und Halle 2 unter strengen Auflagen



CORONA UPDATE 16.12.2020, 09.00 Uhr

Der Betrieb von Sportstätten ist untersagt!

16.12.2020   Alle Bezirke  Corona  Allgemein
Die  Landesregierung hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen  gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung –  CoronaVO) geändert. Gem. § 1d der in der ab 16. Dezember 2020 gültigen  Fassung ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den  Publikumsverkehr untersagt. Unter § 13 Abs. 2 fallen alle öffentlichen  und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen.
Wir bedauern diese Änderung sehr, bitten jedoch alle Verantwortlichen sich strikt an die geänderte Verordnung zu halten.


CORONA UPDATE 15.12.2020, 16.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Ausgangssperre sind die Hallen des TC Aalen e.V. ab Mittwoch 16.12.2020 nur zwischen 7 Uhr und 20 Uhr geöffnet unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald wir neue Erkenntnisse haben.

Bleiben Sie gesund!
Dr. Niko Schepp
(1. Vorsitzender)

CORONA UPDATE 13.12.2020, 17.00 Uhr
Aufgrund der aktuellen Nachrichtenlage bezüglich des landesweiten Lockdowns werden die Tennishallen des TC Aalen e.V. voraussichtlich ab Mittwoch 16.12.2020 geschlossen sein.
Wir werden Sie umgehend informieren, sobald wir neue Erkenntnisse haben.

Bleiben Sie gesund!

Dr. Niko Schepp
(1. Vorsitzender)

AKTUELLE HINWEISE TENNISSPORT und CORONAVIRUS  

Liebe Mitglieder,
liebe Hallenspieler*innen,
wie Ihnen bekannt ist, wurde am 28.10.2020 ein umfassender Bund-Länder-Beschluss zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gefasst. Mit Beschluss vom 01. November 2020 hat nun die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die zahlreichen Bemühungen des WTB auf verschiedenster Ebene waren erfolgreich. Wir freuen uns, dass wir auch im November weiterhin Tennis spielen dürfen. Zwar müssen wir gewisse Einschränkungen hinnehmen, aber das Tennisspielen ist grundsätzlich nach wie vor gestattet.
Was der gefasste Beschluss für den Tennissport im Württembergischen Tennis-Bund konkret bedeutet, darüber wollen wir Sie im Folgenden näher informieren.
1. Tennishallen
Die Tennishalle des TC Aalen kann offen bleiben! Zwar müssen alle Sportanlagen schließen, dies gilt jedoch nicht für Sportanlagen zur Ausübung von Individualsportarten, die alleine oder zu zweit betrieben werden können. Der Tennissport gehört zu diesen Individualsportarten. Es ist somit erlaubt, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand Tennis zu spielen. Unser vorliegendes Hygienekonzept muss zwingend eingehalten werden.
2. Vereinsgastronomie
Für die Vereinsgastronomie gilt dieselbe Regelung wie für alle gastronomischen Betriebe in Baden-Württemberg. Jegliche Gastronomie in den Clubhäusern oder Vereinslokalen ist nicht gestattet. Veranstaltungen in den Clubhäusern wie Familienfeiern, Besprechungen, Stammtische oder Feierlichkeiten sind untersagt.
3. Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit mehreren Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden. Doppel sind nicht erlaubt.
4. Trainingsbetrieb
Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt. Gruppentraining ist nicht erlaubt.
5. Winterhallenrunde
Alle Spiele der Winterhallenrunde sind bis 01. Dezember 2020 abgesagt. Die Bezirkssportwarte und Bezirksjugendwarte sowie die Geschäftsstelle des WTB werden behilflich sein, Ersatzspieltermine zu finden. Es ist angedacht, die ausgefallenen Spiele im Zeitraum Januar bis April 2021 nachzuholen.
6. Ranglisten- und Leistungsklassenturniere
Alle vom WTB veranstalteten Ranglisten- und Leistungsklassenturniere sind bis zum 01. Dezember 2020 abgesagt. Es werden Nachholtermine geprüft.
9. Vereinstraining
Alle Spieler*innen werden von den Trainern direkt informiert.

Liebe Tennisfreunde, wir dürfen Sie sehr eindringlich und nachdrücklich darum bitten, sich in vollem Umfang und exakt an die erlassenen Verordnungen zu halten. Ausnahmen gibt es nicht.
Hierdurch können wir unseren Anteil zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beitragen. Dass wir mit größter Umsicht und Vorsicht unseren Tennissport ausüben, das, liebe Tennisfreunde, haben Sie bereits eindrucksvoll im Frühjahr und Sommer gezeigt.
Wir dürfen uns glücklich schätzen, dass wir trotz des erneuten „Lockdowns“ weiterhin den Tennissport ausüben dürfen. Lassen Sie uns gemeinsam erneut der Landesregierung zeigen, dass wir das in uns geschenkte Vertrauen nicht missbrauchen.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Freude beim Tennisspielen. Bitte bleiben Sie gesund!
Das Vorstandsteam des TC Aalen
(in Anlehnung an das Präsidium des WTB)

https://www.wtb-tennis.de/verband/news/detail/update-corona-informationen.html


14.05.2020 Information an die Mitglieder:

Liebe Mitglieder, liebe Trainingsteilnehmer, liebe Eltern,

aus aktuellem Anlass bitten wir alle Beteiligten die Verweil- und Besuchszeiten auf der Anlage auf das absolut Nötigste zu beschränken!!!
Es werden aktuell Kontrollen der Ordnungsämter auf den Tennisanlagen durchgeführt - bei Verstößen der Vorgaben muss die Anlage wieder geschlossen werden!

Herzlichen Dank für euer Verständnis!






Corona Beauftragter des TC Aalen Markus Knödel

TC Aalen e.V.     17.09.2023
MK © V 4.10
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